Die Aufwendungen werden bar abgerechnet und individuell abgesprochen.

Als Richtwert gelten folgende Sätze:


für ein Erstgespräch,
ca. 30 - 45 Minuten

30 €
 
für Beratung, Begleitung, Therapie,
Coaching, Supervision

ca. 45 − 60 Minuten


50 €
jede weitere angefangene ¼ Std.
10 €

Entspannungs- und
Achtsamkeitskurse je Termin

ONLINE
Präsenz


10 €
12,50 €

Peter Hess
- Klangmassage

45 - 60 Minuten
incl. Vor- und Nachgespräch

Klangmassage in Kombination mit
therapeutischem Gespräch 
75 -90 Minuten


40 €





65 €

Klang-Angebot: 3 Klangmassagen,
innerhalb von 3 Monaten

99 €

Die Kosten für eine Trauerrede
variieren zwischen 200 € und 700 €  und werden jeweils nach Absprache pauschal abgerechnet.

Die Kosten setzen sich zusammen aus der Anzahl der Besuche und der geführten Gespräche und ist abhängig 
von der Dauer der Trauerfeier 
und der Beisetzung
.
 

Gefahrene Kilometer und anfallende Materialkosten
haben ebenfalls Einfluss auf die Kostenpauschale.


Beispielrechnung:

Vorgespräch (ca. 2-3 Std.)
Ausarbeitung einer
individuellen Trauerrede
Trauerfeier (bis 30 Min.)
Beisetzung (bis 15 Min.)
Nachgespräch (ca. 1 Std.)

bis 50 gefahrene km                                    400 €





Für Hausbesuche werden zusätzlich Fahrtkosten berechnet.

Für Unternehmens− und Dozententätigkeit werden gesonderte Honorare vereinbart.

Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.

Die Aufwendungen für Beratung und Therapie werden von den gesetzlichen 

Krankenkassen nicht übernommen. Einige private Kassen übernehmen die

Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie laut Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Genaueres erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.

Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klient begründet sich nach dem 

Dienstvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).